Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen

1.1 Die Firma media schneider (Inhaberin: Bettina Rückert-Schneider, Marktstraße 13, 56269 Dierdorf) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.

1.2 Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gütigkeit meiner Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen.

1.3 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung, auch per Email von media schneider angenommen.

§ 3 Auftragsablauf

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt eines ersten Entwurfs, einmalig Änderungen bzw. Nachbesserungen zu verlangen oder kann bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs ein kostenloses Zweitmuster fordern. Weitergehende Änderungswünsche sind mit Kosten verbunden. Auf entstehende Mehrkosten wird durch die Firma media schneider im Voraus aufmerksam gemacht.

§ 4 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Mit der Übergabe von Quellmaterialien (Texte, Grafiken, Musik, etc.) seitens des Auftraggebers stellt mich dieser von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Alle Urheberrechte an den Entwürfen bleiben vorbehalten. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Übertragung und Bearbeitung in anderen als den vereinbarten Medien, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der Quelltexte. Ein Anspruch darauf kann jedoch unter den Vertragsparteien im Voraus festgelegt werden.

5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.3 Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmung des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

5.4 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von media schneider weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig.

5.5 Die von media schneider erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Der Einsatz ist ausdrücklich untersagt.

5.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.

5.7 media schneider hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite o.ä.) als Urheber genannt zu werden.

5.8 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ich die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in öffentlichen Galerien auf meiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis meiner Arbeiten verwende. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in meinen ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ein Anrecht des Auftraggebers auf Aufnahme in Galerien und Kundenlisten besteht jedoch nicht.

5.9 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe des Dienstleistungspreises. Hier besteht kein Miturheberrecht.

5.10 Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts, etc. werden Grafiksammlungen bekannter Agenturen oder Verlage entnommen, sofern Sie von media schneider nicht selbst erstellt werden. Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass Grafiken auch von auch anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber media schneider erhoben werden. Außerdem behalte ich mir das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.

§ 6 Korrekturen

6.1 Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werde ich den Kunden im Vor-aus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

6.2 Von allen vervielfältigkten Arbeiten überläßt mir der Auftraggeber zehn einwandfrie Exemplare unentgeltlich.

§ 7 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

7.1 Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfes fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen.

7.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Geht in einer Frist von 14 Tagen keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen und freigegeben.

7.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Beträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge.

8.2 Bei Überschreiten der Zahlungsfristen ist media schneider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.

§ 10 Gewährleistung, Mängel

10.1 media schneider verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Eventuell überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. (schriftlich festgehalten) sorgfältig zu behandeln.

10.2 media schneider verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Hierbei ist mangelhalfte Leistung nicht mit Nichtgefallen gleichzusetzen.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

11.1 media schneider übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten sowie keine Garantie für identische Darstellungen bei der Verwendung unterschiedlicher Browsersoftware, es sei denn es fällt media schneider Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftete media schneider nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung sowie etwaige Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung wird von media schneider nicht übernommen.

11.2 Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext von Internetseiten vornimmt oder Dritte mit einem solchen Eingriff beauftragt erlischt jeglicher Gewährleistung- oder Haftungsanspruch.

11.3 Für Ausfälle im Internet, z.B. Serverausfällen beim Provider, die dazu führen, dass Internetseiten - auch vorübergehend - nicht aufgerufen werden können, sowie für Datenverluste seitens des Speicherplatzanbieters kann media schneider nicht haftbar gemacht werden.

§ 12 Schlussbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: 1.Juni 2020, Dierdorf

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